Aktuelle Mitteilungen der Schulleitung

23.06.2021

Ab Freitag, den 25.06.2021 gilt die neue Corona-Schutzverordnung. Im Schreiben des Hessischen Kultusministeriums finden Sie die wesentlichen Regelungen für den Schulbetrieb.

Bitte beachten Sie die ergänzenden und in chronologischer Reihenfolge aufgeführten Informationen zum Thema Corona auf unserer Corona-Seite. 

28.05.2021

Aufgrund der veränderten Inzidenzzahlen ergeben sich für die LGS Änderungen im Unterrichtsbetrieb:
Ab Montag, den 31.05.2021 sind alle Klassen der LGS wieder im Präsenzunterricht (eingeschränkter Regelbetrieb).
Alle Schülerinnen und Schüler werden von ihren Lehrkräften informiert.
Bitte beachten Sie die Testpflicht.

25.05.2021

Aufgrund der Entwicklung der Pandemie in den letzten Tagen ergibt sich keine Änderung im Unterrichtsbetrieb an der Landrat-Gruber-Schule.

Es gelten weiter die folgenden Regeln:

  • Präsenzunterricht für alle Berufsschulklassen.
  • Präsenzunterricht für alle Abschlussklassen der Vollzeitschulformen.
  • Wechselunterricht für alle anderen Klassen.

Für den Präsenzunterricht gelten die Regeln der „Stufe 2 Eingeschränkter Regelbetrieb“ der „Aktuellen Hygienemaßnahmen für Kinder und Jugendliche an den Schulen des Landes Hessen“ (vergl. Anlage „Hygieneplan“)

Bitte beachten Sie die Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Besucher der Landrat-Gruber-Schule.

8.05.2021

Ab Donnerstag, den 20.05.2021 gelten an der LGS die folgenden Regelungen für den Unterrichtsbetrieb:

Alle Berufsschulklassen haben Präsenzunterricht.
Alle Abschlussklassen der beruflichen Vollzeitschulformen haben Präsenzunterricht.
Alle übrigen Klassen sind im Wechselunterricht.

Für den Präsenzunterricht gelten die Regeln der „Stufe 2 Eingeschränkter Regelbetrieb“ der „Aktuellen Hygienemaßnahmen für Kinder und Jugendliche an den Schulen des Landes Hessen“ (vergl. Anlage „Hygieneplan“)

Alle Klassen werden von ihren Lehrkräften informiert.Die Regelungen für die Schnelltest gelten weiterhin.

14.05.2021

Aufgrund der veränderten Pandemie Situation wird es möglicherweise in der kommenden Woche zu Veränderungen in der Unterrichtsorganisation kommen.
Die Schülerinnen und Schüler der Landrat-Gruber-Schule werden von ihren Lehrkräften über diese Veränderungen informiert.
Für den Unterricht am Montag, dem 17.5 gelten die bisherigen Stundenpläne. 

29.04.2021

Korrektur: Bitte beachten Sie, dass der Wechselunterricht erst am 6.5. beginnt.

28.04.2021

Aufgrund der Vorgaben der „Bundesnotbremse“, des Hessischen Kultusministeriums und des Landkreises Darmstadt-Dieburg muss der Unterricht an der Landrat-Gruber-Schule ab Montag,
den 3. Mai als Wechselunterricht organisiert werden.

Alle Schülerinnen und Schüler werden von ihren Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern, Tutorinnen und Tutoren informiert.

Bitte beachten Sie das beigefügte Schulschreiben des Kultusministers.

23.04.2021

Der Hessische Kultusminister hat informiert, dass trotz der „Bundesnotbremse“ die Organisation des Unterrichtes an den Schulen in Hessen erst ab dem 3.5. verändert wird.
Die kommende Woche kann für den Übergang genutzt werden. Für uns bedeutet das, dass an der Landrat Gruber Schule in der kommenden Woche, vom 26.4 bis zum 30.4., die Organisation des Unterrichtes erst einmal unverändert bleibt.
Über eventuelle Veränderungen der Organisation des Unterrichts an der LGS werden Sie hier am 30.4.2021 informiert.

15.04.2021

Zur Organisation des Schulbetriebes an der Landrat-Gruber-Schule gelten ab dem 19. April die folgenden Regeln:

Grundsätzlich ist der Unterricht so organisiert, wie vor den Osterferien: Alle Klassen der Landrat-Gruber-Schule bleiben im Distanzunterricht, nur die Abschlussklassen sowie die Q2 des beruflichen Gymnasiums sind im Präsenz- beziehungsweise Wechselunterricht.

Bitte beachten Sie, dass ab Mittwoch, dem 21. April, das schriftliche Abitur beginnt.

Achtung: Die Teilnahme am Präsenzunterricht beziehungsweise der Aufenthalt auf dem Schulgelände sind nur möglich bei Vorlage eines negativen Corona Tests, der nicht älter als 72 Stunden ist.

Alle Schülerinnen und Schüler haben deshalb die Möglichkeit, sich zweimal wöchentlich in der Schule zu testen. Negative Tests einer Teststelle außerhalb der Schule gelten ebenfalls (Dokumentation).

Alle Schülerinnen und Schüler, die am Test teilnehmen, müssen die Einwilligungserklärung ausfüllen und unterschreiben, bei Schülerinnen und Schüler, die nicht volljährig sind, müssen die Eltern/Erziehungsberechtigten die Einwilligungserklärung ebenfalls unterschreiben.

Bitte beachten Sie den Elternbrief des Hessischen Kultusministers.

Anlagen:

Elternbrief
Einwilligungs- und Datenschutzerklärung

19.03.2021

Mit dem Schreiben vom 18.3. informiert das Hessische Kultusministerium, dass es in den beiden Wochen vor den Osterferien keine weiteren Schulöffnungen geben wird.
An der Landrat-Gruber-Schule findet der Unterricht also weiter in der bekannten Struktur statt.
Schülerinnen und Schüler, Eltern und Betriebe werden gebeten bei Rückfragen Kontakt mit den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern aufzunehmen.

11.03.2021:

Das hessische Kultusministerium hat neue Regeln für den Schulbetrieb ab 22.02.2021 erlassen.
Die neuen Regelungen des Hessischen Kultusministeriums für die Zeit vom 22.3.2021 bis zu den Osterferien sehen vor, dass alle Klassen der Landrat-Gruber-Schule im Distanzunterricht und im Präsenzunterricht beschult werden.Alle Schülerinnen und Schüler werden von ihren Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer beziehungsweise Tutorinnen und Tutoren über den Unterricht und den Stundenplan ab dem 22. März informiert.
Bitte beachten Sie das Elternschreiben des hessischen Kultusministeriums.

Mit freundlichen Grüßen, Thomas Reinholz (Oberstudiendirektor Schulleiter)

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