Fachoberschule (Form A)
Abteilungsleitung: Christian Tschuschke (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) 06071-9648-16
Die Landrat-Gruber-Schule bietet die Fachoberschule Form A (zweijährig) in zwei Schwerpunkten an:
- Wirtschaft und Verwaltung
- Informationstechnik
Abschluss
In zwei Jahren können Sie die Fachhochschulreife erwerben. Die Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium an einer Fachhochschule in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland, den Zugang zu einem Bachelorstudiengang an einer Universität (Zulassungsvoraussetzungen beachten), den Eintritt in gehobene Verwaltungslaufbahnen oder den Zugang zu qualifizierten Ausbildungsberufen.
Unterrichtsorganisation
Die FOS in der Organisationsform A dauert zwei Jahre.
In der Klasse 11 der FOS Form A findet an drei Tagen pro Woche ein fachbezogenes Betriebspraktikum statt.
An den anderen Wochentagen wird an der Landrat-Gruber-Schule allgemeiner und fachtheoretischer Unterricht erteilt: in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils zwei Stunden, Politik und Wirtschaft eine Stunde und im gewählten Schwerpunktfach fünf Wochenstunden.
Der Unterricht in der Klasse 12 entspricht dem Unterricht der FOS-B Form:
Allgemeiner Lernbereich
Deutsch | 4 Wochenstunden |
Politik und Wirtschaft | 2 Wochenstunden |
Englisch | 4 Wochenstunden |
Mathematik | 4 Wochenstunden |
Naturwissenschaften | 3 Wochenstunden |
Religion/Ethik | 2 Wochenstunden |
Sport | 1 Wochenstunde |
Beruflicher Lernbereich
Schwerpunkt: | 9 Wochenstunden |
Wahlpflichtbereich: |
3 Wochenstunden |
(Fachrichtung oder Naturwissenschaft) |
Betriebspraktikum
In Klasse 11 leisten Sie an drei Tagen der Woche in einem Betrieb Ihr Betriebspraktikum ab. Die Wahl eines geeigneten Praktikumsbetriebes ist ein wichtiger Bestandteil für einen erfolgreichen Abschluss. Sie müssen selbst einen Praktikumsplatz finden.
Die Richtlinien für ein Betriebspraktikum und der "Praktikantenvertrag für Fachoberschülerinnen und Fachoberschüler" sind auf unserer Homepage im Download-Bereich erhältlich. Der Praktikumsvertrag ist nur in Verbindung mit dem "Nachweis eines Praktikumsbetriebes" gültig. Der Betrieb stellt außerdem einen Ausbildungsnachweis über die fachpraktische Ausbildung im Betrieb aus. Weitere Informationen zum Betriebspraktikum finden Sie im Download-Bereich.
Aufnahmebedingungen
Sie können in die Fachoberschule Form A aufgenommen werden, wenn Sie
- den mittleren Abschluss mit mindestens befriedigenden Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend sein dürfen, nachweisen oder Versetzung in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und
- das Gutachten der abgebenden Schule (die Eignungsfeststellung der abgebenden Schule unter Berücksichtigung des Leistungstandes, der Lernentwicklung und des Arbeitsverhaltens im Hinblick auf die erfolgreiche Teilnahme am angestrebten Bildungsgang sowie Schullaufbahnberatung durch abgebende Schule oder Berufsberatung durch die Agentur für Arbeit) und
- die schriftliche Zusage für einen Praktikumsplatz und
- den Praktikantenvertrag und
- die Erklärung über den Besuch der Fachoberschule (Erklärung darüber, ob und ggf. wie lange bereits einmal eine Fachoberschule besucht wurde, sofern die Anmeldung nicht direkt aus der Sekundarstufe I über die abgebende Schule erfolgt und Erklärung darüber, ob und ggf. wie oft Prüfungen zur Erlangung der Fachhochschulreife abgelegt wurden, sofern die Anmeldung nicht direkt aus der Sekundarstufe über die abgebende Schule erfolgt)
vorlegen.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt in der Regel über die abgebende Schule und muss bis spätestens 31. März im Sekretariat der Landrat-Gruber-Schule, Auf der Leer 11, 64807 Dieburg vorliegen. Das Anmeldeformular finden Sie im Download-Bereich dieser Homepage.
Benötigte Unterlagen in der Organisationsform A:
Anmeldeformular, Lichtbild, tabellarischer Lebenslauf, Halbjahreszeugnis mit entsprechenden Noten, Gutachten der abgebenden Schule, Bescheinigung über Laufbahnberatung durch das Arbeitsamt oder durch die derzeit besuchte Schule, Nachweis einer Praktikantenstelle (ausgefüllter Praktikantenvertrag); bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern zusätzlich eine gültige Aufenthaltsgenehmigung
Beglaubigungen erhalten Sie gegen eine Gebühr z. B. auf Ihrer Gemeindeverwaltung!