pr2021

Mitglieder/innen des PR (von links)

Riza Demirbilek, Barbara Schönwald (Vorsitzende), Denise Engert (stellv. Vorsitzende), Hannes Eilmes und Susanne Becker.

Wir sind bei Personalangelegenheiten für euch da und über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar. 

Welche Aufgaben hat der PR?

Der Personalrat ist das von den Beschäftigten in der Schule (Dienststelle) gewählte Gremium. Er gibt auf allen Ebenen den Beschäftigten eine Stimme gegenüber der Schulleitung.

  • Er achtet darauf, dass rechtliche Vorschriften, die zu Gunsten der Beschäftigten bestehen, eingehalten werden.
  • Er wacht darüber, dass die Beschäftigten gleich und gerecht behandelt werden.
  • Er nimmt Beschwerden entgegen und wirkt darauf hin, dass Missstände von der Dienststelle beseitigt werden.
  • Er startet Initiativen, um Arbeitsbedingungen zu verbessern.
  • Er berät und hilft seine Kolleginnen und Kollegen bei dienstlichen Fragestellungen.

Insbesondere bei personellen Entscheidungen wie Einstellungen, Versetzungen, Abordnungen, Besetzung von Funktionsstellen hat der PR ein Mitbestimmungsrecht.

Der Schulpersonalrat trifft sich mindestens einmal monatlich mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter in einer gemeinsamen Sitzung. Der PR muss über alle Vorgänge, die die Beschäftigten wesentlich berühren, informiert werden und kann alle Themen einbringen, die im Rahmen der Arbeit aufgetaucht sind. Beide Seiten sind zur vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet. Das bedeutet, dass man sich offen über Vorhaben und Probleme austauscht. Der Schulpersonalrat bringt die Positionen ein, die er aus dem täglichen Kontakt mit den Kolleginnen und Kollegen gewonnen hat. Auf diese Weise gestaltet er die Schule mit, denn gegensätzliche Positionen müssen in vielen Fällen ausgehandelt werden. Aber auch bei Themen, bei denen lediglich ein Informationsrecht besteht, kann der Austausch unterschiedlicher Auffassungen etwas bewegen. Jede Einstellung, ob im Beamtenverhältnis oder mit einem befristeten Arbeitsvertrag, unterliegt der Mitbestimmung des Personalrats. Dazu müssen ihm alle Unterlagen vorgelegt werden. Auch bei der Eingruppierung der tarifbeschäftigten Lehrkräfte hat er ein Mitbestimmungsrecht. Auch die Stundenpläne, die Unterrichtsverteilung oder die speziellen Arbeitsbedingungen von teilzeitbeschäftigten und schwerbehinderten Lehrkräften sind Gegenstand der Gespräche des Personalrats mit der Schulleitung, so dass man sich auch mit diesen Themen an den Schulpersonalrat wenden kann. Der Schulpersonalrat ist Mittler zwischen Kollegium und Schulleitung. Er verstärkt die Signale, die aus dem Kollegium kommen, ist aber auch bei Konflikten zwischen Einzelpersonen und Schulleitung eine wichtige Institution, die die Schärfe aus so mancher Auseinandersetzung herausnehmen kann.

Euer Personalratsteam