Online-Anmeldung zur dualen Berufsschule
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Die hessische Landesregierung hatte aufgrund der pandemischen Situation eine weitere Anpassung der Coronavirus-Schutzverordnung beschlossen, welche seit dem 11. November 2021 gilt.
Diese Regelungen gelten auch weiterhin.
Für den Schulbereich bedeutet dies Folgendes:
Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige Personal müssen, wenn sie weder vollständig geimpft noch von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind, auch künftig dreimal pro Woche den Nachweis einer negativen Testung erbringen.
Neu ist:
Der Test darf in allen Fällen zu Beginn des Schul- oder Veranstaltungstages nicht älter sein als 48 Stunden.
Hier finden Sie das Schreiben des Hessischen Kultusministeriums.
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