Online-Anmeldung zur dualen Berufsschule
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Die hessische Landesregierung hat aufgrund der aktuellen pandemischen Situation heute eine weitere Anpassung der Coronavirus-Schutzverordnung beschlossen, welche ab Donnerstag, den 25. November 2021, gilt.
Für den Schulbereich bedeutet dies Folgendes:
Ab Donnerstag den 25. November, gibt es eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Schulgebäude, auch während des Unterrichtes am Sitzplatz. Für die Testpflicht von Schülerinnen und Schülern, die weder geimpft noch genesen sind, ergeben sich keine Änderungen, d.h. in der Regel drei Testung pro Woche.
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