Berufliches Gymnasium - Allgemein

BERUFLICHES GYMNASIUM mit den Fachrichtungen Technik, Wirtschaft sowie Ernährungslehre

 

Bildungsziele und Berechtigungen

Das Berufliche Gymnasium baut auf mittleren Bildungsabschlüssen auf und umfasst die Jahrgangsstufen 11 bis 13. Es führt mit den beruflichen Fachrichtungen Technik (differenziert nach Mechatronik und Datenverarbeitungstechnik/ Elektrotechnik), Wirtschaft sowie Ernährungslehre zur Allgemeinen Hochschulreife und schließt mit der Abiturprüfung ab.

Das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife befähigt zum Studium aller Fachrichtungen an allen Hochschulen, Universitäten und Fachhochschulen der Bundesrepublik Deutschland und zur Übernahme qualifizierter Funktionen in Technik, Wirtschaft und Verwaltung.

Neben allgemeiner Bildung wird in der gewählten Fachrichtung berufliche Bildung vermittelt. Die Absolventen des Beruflichen Gymnasiums haben in ihrer beruflichen Fachrichtung die entsprechenden fachtheoretischen Kenntnisse erworben und können nach einer gegebenenfalls verkürzten Berufsausbildung im Dualen System die Abschlussprüfung in einem entsprechenden Ausbildungsberuf ablegen.

 

Aufnahmebedingungen

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In das Berufliche Gymnasium wird aufgenommen, wer in die Jahrgangsstufe 11 einer gymnasialen Oberstufe versetzt wurde.

In das Berufliche Gymnasium kann mit Mittlerem Abschluss aufgenommen werden, wer von der Klassenkonferenz der abgebenden Schule als geeignet für den Übergang in das Berufliche Gymnasium beurteilt wurde. Die Vorraussetzungen für den Übergang und die Befürwortung durch die Klassenkonferenz sind gegeben wenn

  • die bisherige Lernentwicklung, der Leistungsstand und die Arbeitshaltung des Schülers eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht des Beruflichen Gymnasiums erwarten lassen und
  • der Schüler in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache und einer Naturwissenschaft eine Durchschnittsnote von besser als befriedigend und in den übrigen Fächern gleichfalls eine Durchschnittsnote von besser als befriedigend aufweisen kann.

Diese Voraussetzungen müssen am Ende der Jahrgangsstufe 10 erfüllt sein.

 

Unterrichtsorganisation und Unterrichtsgestaltung

Die Unterrichtsorganisation des Beruflichen Gymnasiums erfolgt nach der Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe und dem beruflichen Gymnasium (VOGO/BG) vom 19. September 1998 in der Fassung vom 13. Mai 2004.

 

Unterrichtsfächer

Aufgabenfeld I:

Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch

 

Aufgabenfeld II:

Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld

  • Politik und Wirtschaft
  • Geschichte
  • Religionslehre
  • Ethik
  • Wirtschaftslehre (Fachrichtung Wirtschaft)
  • Wirtschaftslehre des Haushalts (Fachrichtung Ernährung und Hauswirtschaft)

 

Aufgabenfeld III:

Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld

  • Mathematik
  • Physik
  • Chemie
  • Rechnungswesen und Datenverarbeitung (Fachrichtung Wirtschaft)
  • Technikwissenschaft
  • Technologie und Technisches Zeichnen (Fachrichtung Technik)
  • Biologie
  • Technologie und Ernährungslehre (Fachrichtung Ernährung und Hauswirtschaft)

 

Außerdem:

Sport

Alle Leistungen werden mit 0 bis 15 Punkten bewertet.

 

Jahrgangsstufe 11

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Die Jahrgangsstufe 11 gilt als Einführungsphase. Sie dient zum Einen der Kompensation, um die unterschiedlichen Ausbildungsvoraussetzungen der Schüler insbesondere in Deutsch, Englisch und Mathematik auszugleichen; zum anderen dient sie der Orientierung, um die Schüler in die Arbeitsweisen der Oberstufe einzuführen und auf die besonderen Anforderungen der Qualifikationsphase vorzubereiten.

In 10 Wochenstunden Fachtheorie und Fachpraxis sollen berufsbezogene Grundkenntnisse in den jeweiligen beruflichen Fachrichtungen erworben werden. Dazu kommen 24 Unterrichtsstunden in den allgemein bildenden Fächern Deutsch, Englisch, Politik und Wirtschaft, Geschichte, Religionslehre oder Ethik, Mathematik, Physik, Chemie und Sport, sowie gegebenenfalls drei weitere Unterrichtsstunden im Fach Französisch.

In die Jahrgangsstufen 12/13 wird zugelassen, wer in allen Fächern mindestens 5 Punkte erreicht. Geringere Punktzahlen in einem Fach, unter bestimmten Bedingungen auch in zwei Fächern, können durch höhere Punktzahlen in anderen Fächern ausgeglichen werden. Kein Fach darf mit 0 Punkten bewertet sein.

 

Jahrgangsstufen 12/13

Die Jahrgangsstufen 12/13 bilden als Qualifikationsphase eine pädagogische Einheit; in diesen Stufen entfällt eine Versetzung oder Rückstufung. Der Unterricht erfolgt in fünfstündigen Leistungskursen und in zwei-, drei- oder vierstündigen Grundkursen. Grundkurse in Deutsch und Mathematik sind immer vierstündig. Manche Kurse sind verbindlich, andere frei wählbar. Dabei ist darauf zu achten, dass bestimmte Mindestzahlen belegter Kurse in den drei Aufgabenfeldern nachgewiesen werden müssen. Der Schüler wird hierbei von einem Tutor beraten, der in den Jahrgangstufen 12/13 die Funktion des Klassenlehrers übernimmt.

Das 1. Leistungsfach wählt der Schüler aus den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, Physik oder ggf. aus den Fächern Chemie und Biologie. Das 2. Leistungsfach ist durch die Wahl der beruflichen Fachrichtung bestimmt. Alle Leistungskurse, auch zahlreiche Grundkurse, sind inhaltlich und organisatorisch aufeinander abgestimmt, so dass der Schüler mit der Wahl eines Faches gleichzeitig Kursfolgen wählt. Damit kann der Schüler zumindest in seinen beiden Leistungsfächern in den Jahrgangsstufen 12/13 in derselben Lerngruppe bleiben.

Um die in der Verordnung verlangte Gesamtqualifikation einbringen zu können, müssen insgesamt 24 Grundkurse und 8 Leistungskurse nachgewiesen werden. Die beiden Leistungsfächer sind zugleich 1. und 2. Prüfungsfach in der Abiturprüfung. In diesen Fächern wird schriftlich und gegebenenfalls mündlich geprüft. Darüber hinaus wählt jeder Schüler aus den übrigen Fächern das 3., das 4. und das 5. Prüfungsfach. Deutsch sowie Mathematik oder die 1. Fremdsprache müssen Prüfungsfach sein. Insgesamt müssen die Prüfungsfächer so gewählt werden, dass die drei Aufgabenfelder mit jeweils mindestens einem Fach in der Abiturprüfung vertreten sind. Die mündliche Prüfung im 5. Prüfungsfach kann durch eine Präsentation oder durch eine besondere Lernleistung ersetzt werden. Die Gesamtnote im Abitur errechnet sich aus den erreichten Punkten in den Leistungs- und Grundkursen der Jahrgangsstufen 12/13 und den im Rahmen der Abiturprüfung erreichten Punkten.

 

Zweite Fremdsprache

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Im beruflichen Gymnasium müssen Schülerinnen und Schüler, die in den Jahrgangsstufen 7-10 durchgängig in einer zweiten Fremdsprache unterrichtet wurden, nur eine Fremdsprache bis zum Abitur fortführen.
Schülerinnen und Schüler, die in den Jahrgangsstufen 7-10 durchgängig keinen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache erhalten haben, müssen mit einer zweiten Fremdsprache mit Eintritt in die gymnasiale Oberstufe neu beginnen und diese bis zum Abitur betreiben.

 

Anmeldung

Schülerinnen und Schüler, die unmittelbar von der Schule, an der sie den Mittleren Bildungsabschluss erwerben, in das Berufliche Gymnasium überwechseln wollen, teilen dies bis spätestens Anfang Februar der bisher besuchten Schule mit. Dort wird dann über die Eignung befunden. Ende Februar werden die Bewerbungen mit den beglaubigten Kopien der beiden letzten Zeugnisse, dem Gutachten, gegebenenfalls einer Bescheinigung über den besuchten Unterricht in einer zweiten Fremdsprache und einem Lichtbild an das Berufliche Gymnasium weitergeleitet. Eine Briefmarke für einen Standardbrief muss beigelegt werden.
Alle anderen Bewerber, die den Mittleren Bildungsabschluss schon früher erworben haben, melden sich spätestens Ende Februar direkt im Sekretariat des Beruflichen Gymnasiums an.

Weitere Informationen und Anmeldeformulare erhalten Sie an der Landrat-Gruber-Schule in Dieburg. Für Informationsveranstaltungen an abgebenden Schulen stehen jederzeit Referenten zum Thema “Berufliches Gymnasium“ zur Verfügung.

 

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