Die Landrat-Gruber-Schule bietet das Berufliche Gymnasium in vier Fachrichtungen an:
Fachrichtung Technik (Schwerpunkt Mechatronik/Schwerpunkt Technische Informatik)
Fachrichtung Wirtschaft und Wirtschaft bilingual
Fachrichtung Ernährung
Fachrichtung Gesundheit und Soziales (Schwerpunkt Erziehungswissenschaft)
Christiane Nierula-Riese (Koordinatorin E-Phase | 11. Klasse)
E-Mail: c.nierula-riese@lgs-di.de | Tel.: 06071 96480
Denise Engert (Koordinatorin Q-Phase | 12. und 13. Klasse):
E-Mail: d.engert@lgs-di.de | Tel: 06071 96480
Das Berufliche Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 11 bis 13. Es führt mit den beruflichen Fachrichtungen Technik (Schwerpunkte Mechatronik und Technische Informatik), Wirtschaft (auch bilingual deutsch/englisch), Ernährung sowie Gesundheit und Soziales (Schwerpunkt Erziehungswissenschaft) zur Allgemeinen Hochschulreife (!) und schließt mit der Abiturprüfung ab.
Das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife befähigt zum Studium aller Fachrichtungen (incl. Medizin und Jura) an allen Hochschulen, Universitäten und Fachhochschulen der Bundesrepublik Deutschland und zur Übernahme qualifizierter Funktionen z. B. in Technik, Wirtschaft und Verwaltung.
1. Versetzung in die gymnasiale Oberstufe oder
2. qualifizierender Realschulabschluss oder
3. mittlerer Abschluss mit einer Durchschnittsnote von besser als befriedigend in den Fächern Deutsch, Mathematik, der ersten Fremdsprache und einer Naturwissenschaft sowie in den übrigen Fächern gleichfalls eine Durchschnittsnote von besser als befriedigend sowie Eignungsgutachten durch die abgebende Schule.
Schülerinnen und Schüler, die unmittelbar von der Schule, an der sie den mittleren Bildungsabschluss erwerben, in das Berufliche Gymnasium überwechseln wollen, teilen dies bis spätestens Mitte Februar der bisher besuchten Schule mit und geben ihre Bewerbungsunterlagen dort ab.
Alle anderen Bewerberinnen und Bewerber melden sich spätestens Ende Februar mit den benötigten Unterlagen direkt bei Landrat-Gruber-Schule an.
Bis zum 1. März werden die Bewerbungen mit den Kopien der beiden letzten Zeugnisse, dem Gutachten, gegebenenfalls einer Bescheinigung über den besuchten Unterricht in einer zweiten Fremdsprache und einem Lichtbild über die abgebende Schule an das Berufliche Gymnasium weitergeleitet.
Bis spätestens 1. Mai teilt die aufnehmende Schule den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern mit, ob eine (vorläufige) Aufnahme erfolgt. Die endgültige Aufnahmeentscheidung kann erst nach Vorlage des Abschlusszeugnisses der Klasse 10 getroffen werden.
Anmeldeformulare für das Berufliche Gymnasium finden Sie ab Mitte Dezember im Downloadbereich.
Die Unterrichtsorganisation des Beruflichen Gymnasiums erfolgt nach der Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) in ihrer aktuellen Fassung.
Unterrichtsfächer in den Fachrichtungen (s. u. Link zu den Kerncurricula/Lehrplänen)
Aufgabenfeld I: Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld
Deutsch
Fremdsprache (i. d. R. Englisch)
weitere Fremdsprache (i. d. R. Französisch oder Spanisch)
Aufgabenfeld II: Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld
Politik und Wirtschaft
Geschichte
Religion/Ethik
Wirtschaftslehre, Wirtschaftslehre bilingual (Schwerpunkt Wirtschaft)
Ernährungsökonomie (Schwerpunkt Ernährung)
Erziehungswissenschaft
Psychologie (Schwerpunkt Erziehungswissenschaft)
Bildungsprozesse (Schwerpunkt Erziehungswissenschaft)
Aufgabenfeld III: Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld
Mathematik
Physik
Chemie
Biologie
Rechnungswesen (Fachrichtung Wirtschaft)
Datenverarbeitung (Fachrichtung Wirtschaft)
Mechatronik (Schwerpunkt Mechatronik)
Mechatronische Teilsysteme (Schwerpunkt Mechatronik)
Technische Kommunikation (Schwerpunkte Mechatronik und Technische Informatik)
Technische Informatik (Schwerpunkt Technische Informatik)
Informationstechnik (Schwerpunkt Technische Informatik)
Lebensmittelproduktion (Fachrichtung Ernährung)
Ernährungslehre (Fachrichtung Ernährung)
Außerdem: keinem Aufgabenfeld zugeordnet
Sport
Bewertung der schulischen Leistungen
Alle Leistungen werden mit 0 bis 15 Punkten bewertet:
15/14/13 Punkte = Note 1
12/11/10 Punkte = Note 2
9/8/7 Punkte = Note 3
6/5/4 Punkte = Note 4
3/2/1 Punkt (e) = Note 5
0 Punkte = Note 6
Jahrgangsstufe 11 (E-Phase)
Die Jahrgangsstufe 11 gilt als Einführungsphase. Sie dient zum einen der Kompensation, um die unterschiedlichen Bildungsvoraussetzungen und Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler, insbesondere in Deutsch, Englisch und Mathematik, auszugleichen; zum anderen dient sie der Orientierung, um die Schülerinnen und Schüler in die Arbeitsweisen der Oberstufe einzuführen und auf die besonderen Anforderungen der Qualifikationsphase vorzubereiten.
In zehn Wochenstunden Fachtheorie und Fachpraxis sollen berufsbezogene Grundkenntnisse in den jeweiligen beruflichen Fachrichtungen erworben werden. Dazu kommen 24 Unterrichtsstunden in den allgemeinbildenden Fächern Deutsch, Englisch, Politik und Wirtschaft, Geschichte, Religion oder Ethik, Mathematik, Physik, Chemie und Sport sowie gegebenenfalls vier weitere Unterrichtsstunden im Fach Französisch oder Spanisch (s. u. „Zweite Fremdsprache“).
Zur Jahrgangsstufe 12 (Q1-Phase) wird zugelassen, wer in allen Fächern mindestens 5 Punkte erreicht. Geringere Punktzahlen in einem Fach, unter bestimmten Bedingungen auch in zwei Fächern, können durch höhere Punktzahlen in anderen Fächern ausgeglichen werden. Kein Fach darf mit 0 Punkten bewertet sein. Außerdem müssen im Schwerpunktfach mindestens 5 Punkte erreicht werden.
Im zweiten Halbjahr der E-Phase ist ein obligatorisches zweiwöchiges Praktikum zu absolvieren; der genaue Termin wird jeweils zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben.
Jahrgangsstufen 12 und 13 (Q-Phase)
Die Jahrgangsstufen 12/13 (Q1 bis Q4) bilden als Qualifikationsphase eine pädagogische Einheit; in diesen Stufen entfällt eine Versetzung oder Rückstufung. Der Unterricht erfolgt in fünfstündigen Leistungskursen und in zwei-, drei- oder vierstündigen Grundkursen. Grundkurse in Deutsch und Mathematik sind immer vierstündig.
Manche Kurse sind verbindlich, andere frei wählbar. Dabei ist darauf zu achten, dass bestimmte Mindestzahlen belegter Kurse in den drei Aufgabenfeldern nachgewiesen werden müssen. Die Schülerinnen und Schüler werden hierbei von Tutorinnen und Tutoren beraten, die in den Jahrgangstufen 12/13 die Funktion der Klassenlehrkraft wahrnehmen.
Das 1. Leistungsfach wählt die Schülerinnen und Schüler aus den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik oder ggf. aus den Fächern Physik, Chemie und Biologie. Das 2. Leistungsfach (Schwerpunktfach) ist durch die Wahl der beruflichen Fachrichtung bestimmt.
Zweite Fremdsprache
Im Beruflichen Gymnasium müssen Schülerinnen und Schüler, die mindestens in den letzten vier Jahrgangsstufen der Mittelstufe durchgehend und mit entsprechender Stundenzahl in einer zweiten Fremdsprache unterrichtet wurden, nur eine Fremdsprache bis zum Abitur fortführen.
Schülerinnen und Schüler, die in den letzten vier Jahrgangsstufen der Mittelstufe durchgängig keinen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache erhalten haben, müssen mit einer zweiten Fremdsprache bei Eintritt in das Berufliche Gymnasium neu beginnen und diese bis zum Abitur fortführen. Die zweite Fremdsprache ist entweder Französisch oder Spanisch.
Landesabitur
Im Beruflichen Gymnasium wird – wie in allen anderen gymnasialen Oberstufen in Hessen auch – das Landesabitur abgelegt.
Um die in der Verordnung verlangte Gesamtqualifikation einbringen zu können, müssen insgesamt 24 Grundkurse und 8 Leistungskurse nachgewiesen werden. Die beiden Leistungsfächer sind zugleich 1. und 2. Prüfungsfach in der Abiturprüfung. In diesen Fächern wird schriftlich und gegebenenfalls mündlich geprüft. Darüber hinaus wählen die Schülerinnen und Schüler aus den übrigen Fächern das 3., das 4. und das 5. Prüfungsfach.
Deutsch sowie Mathematik oder die 1. Fremdsprache (i. d. R. Englisch) müssen Prüfungsfach sein. Insgesamt müssen die Prüfungsfächer so gewählt werden, dass die drei Aufgabenfelder mit jeweils mindestens einem Fach in der Abiturprüfung vertreten sind. Die mündliche Prüfung im 5. Prüfungsfach kann durch eine Präsentation oder durch eine besondere Lernleistung ersetzt werden.
Die Gesamtnote im Abitur errechnet sich aus den Punkten in den Leistungskursen und den eingebrachten Grundkursen der Q-Phase und sowie den im Rahmen der Abiturprüfung erreichten Punkten.
Informationsveranstaltungen und Hospitationsmöglichkeiten
Für Informationsveranstaltungen an abgebenden Schulen stehen Referenten zum Thema „Berufliches Gymnasium“ zur Verfügung. Schülerinnen und Schüler – aber auch Lehrkräfte abgebender Schulen – sind herzlich eingeladen, im Beruflichen Gymnasium der Landrat-Gruber-Schule zu hospitieren oder eine Fortbildungsveranstaltung zu besuchen.