Zusätzlicher Erwerb schulischer Abschlüsse und weitere Zusatzangebote

 

1. Erwerb von allgemeinbildenden Abschlüssen während bzw. am Ende einer Berufsausbildung

Mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule können unter bestimmten Bedingungen auch mehrere höhere Schulabschlüsse erworben werden.

  • Eine Gleichstellung des Abschlusszeugnisses der Berufsschule mit dem Hauptschulabschluss erhalten Berufsschülerinnen und Berufsschüler, wenn sie mindestens ein Abgangszeugnis aus Klasse 8 einer allgemein bildenden Schule vorlegen.
  • Eine Gleichstellung des Abschlusszeugnisses der Berufsschule mit dem Mittleren Bildungsabschluss erhalten Berufsschülerinnen und Berufsschüler mit Ausbildungsverhältnis, wenn sie
    • den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss nachweisen und
    • mindestens fünf Jahre Fremdsprachenunterricht (in der Regel Englisch) mit ausreichenden Leistungen abgeschlossen haben oder im Verlauf des Berufsschulbesuchs abschließen oder
    • mindestens 240 Stunden Englischunterricht* besuchen und diesen benoteten Wahlunterricht mit mindestens befriedigenden Leistungen abschließen und
    • einen mindestens 80 Stunden umfassenden Unterricht im Fach Deutsch mit mindestens ausreichenden Leistungen abschließen und
    • im Abschlusszeugnis der Berufsschule eine Gesamtnote von mindestens 3,0 erreichen und
    • die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf von mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer bestanden haben.

    * Die 240 Stunden Englischunterricht werden über 2 Jahre als Zusatzkurs mit wöchentlich 3 Unterrichtsstunden abends an der LGS oder einer Darmstädter beruflichen Schule angeboten

     

  • Ein der Fachhochschulreife gleichwertiger Abschluss wird mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsschule erreicht, wenn mindestens die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
    • Nachweis des Mittleren Bildungsabschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses beim Eintritt in die Berufsschule und
    • Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einer Gesamtnote von mindestens 3,0 und
    • regelmäßige Teilnahme am Zusatzunterricht im sprachlichen Bereich (240 Std.), im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Bereich (240 Std.) und im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich (i.d.R. 80 Std.).
    • Weiterhin müssen 3 schriftliche Prüfungen mit mindestens ausreichenden Leistungen in den Bereichen Deutsch/Kommunikation, Fremdsprachen und Mathematik/Naturwisssenschaften/Technik bestanden werden sowie
    • die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf von mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer.

    Der Zusatzunterricht zur Erlangung der Fachhochschulreife findet abends bzw. samstags an einer beruflichen Schule in Darmstadt statt.

     

2. Erwerb der Fachhochschulreife in der Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik

Die Fachhochschulreife kann auch durch die Teilnahme an Zusatzunterricht und  einer schriftlichen und ggf. mündlichen Prüfung im Fach Mathematik im Rahmen der Abschlussprüfung der Fachschule für Sozialwesen miterworben werden.

3. Erwerb der Fachhochschulreife in der Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz

Die Fachhochschulreife kann auch durch die Teilnahme an Zusatzunterricht und  einer schriftlichen und ggf. mündlichen Prüfung im Fach Mathematik im Rahmen der Abschlussprüfung der Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz miterworben werden.

4. Zusatzkurse in Mathematik

Für Schülerinnen und Schüler der Fachoberschule (Form B) werden vor dem Eintritt in die Fachoberschule Vorbereitungskurse im Fach Mathematik angeboten. Vor der Prüfung können außerdem Förderkurse besucht werden. 

5. Förderangebote im Bereich Deutsch und Englisch

  • Bei Bedarf gibt es schulformübergreifende Förderangebote für Schülerinnen  und Schüler mit einer anerkannten Lese-/Rechtschreibschwäche
  • Außerdem werden Förderangebote zur Leseförderung und zum Textverständnis gemacht.

6. Ausbildungsbegleitende Hilfen

Auszubildende, bei denen das Bestehen der Abschlussprüfung gefährdet ist, können „Ausbildungsbegleitende Hilfen“ erhalten. Diese werden von der Arbeitsagentur bezahlt und finden nach dem Berufsschulunterricht in der LGS statt.